Gottesdienste sind im Lockdown weiterhin möglich. Jedoch muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden. Zusätzlich muss ein Zwei-Meter-Mindestabstand eingehalten werden. Alle, die einen liturgischen Dienst versehen, müssen einen 3G-Nachweis erbringen.
Der Gemeindegesang während des Gottesdienstes - selbstverständlich nur mit Maske - wird stark reduziert. Der Chorgesang wird ausgesetzt.
Ausdrücklich halten die Bischöfe wie bisher schon zum grundsätzlichen Verzicht auf die 3G- bzw. 2G-Regel für die Mitfeiernden fest: "Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr möglich." Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern. "Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme."
Weitere Informationen finden Sie in der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz.