Aktives Laienamt: die Gremien der Pfarre

In einer katholischen Pfarrgemeinde spielen der Pfarrgemeinderat (PGR) und der Vermögensverwaltungsrat (VVR) eine wesentliche Rolle für das Gemeindeleben und die Verwaltung der Gemeindefinanzen. Beide Gremien existieren auf Basis kirchenrechtlicher Grundlagen und haben spezifische Aufgaben und Verantwortungen, die sie im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten wahrnehmen.

Pfarrgemeinderat (PGR)

Der Pfarrgemeinderat ist ein gewähltes Gremium, das die pastorale Arbeit der Pfarrgemeinde unterstützt und mitgestaltet. Die Grundlage für die Existenz des PGR bildet das Kirchenrecht, insbesondere das Kirchenrechtbuch Codex Iuris Canonici (CIC). Nach Canon 536 §1 kann in jeder Pfarrei ein Pfarrgemeinderat eingerichtet werden, wenn es der Diözesanbischof für angebracht hält. Der PGR hat die Aufgabe, den Pfarrer in allen pastoralen Angelegenheiten zu unterstützen und zu beraten. Er fördert das Gemeindeleben, plant und organisiert Aktivitäten und Veranstaltungen und hat ein Mitspracherecht bei pastoralen Entscheidungen. Zudem vertritt der PGR die Interessen und Anliegen der Gemeindemitglieder, um sicherzustellen, dass ihre Stimmen gehört werden und sie aktiv am Gemeindeleben teilnehmen können.

Vermögensverwaltungsrat (VVR)

Der Vermögensverwaltungsrat ist ein weiteres wichtiges Gremium innerhalb der Pfarrgemeinde, das sich auf die Verwaltung des Vermögens und der Finanzen konzentriert. Die rechtliche Grundlage für den VVR findet sich ebenfalls im Kirchenrecht. Gemäß Canon 537 des CIC ist in jeder Pfarrei ein Vermögensverwaltungsrat zu errichten, der nach den vom Diözesanbischof erlassenen Normen tätig ist. Der VVR überwacht die Finanzen der Pfarrgemeinde, erstellt Haushaltspläne und überwacht die Einhaltung des Budgets. Darüber hinaus ist der VVR für die Verwaltung des kirchlichen Eigentums, einschließlich Immobilien und Sachwerten, verantwortlich. Er sorgt für Transparenz und eine ordnungsgemäße Verwaltung der finanziellen Mittel der Pfarrgemeinde und arbeitet eng mit dem PGR zusammen, um sicherzustellen, dass finanzielle Entscheidungen im Einklang mit den pastoralen Zielen der Gemeinde stehen.

Zusammen gewährleisten der Pfarrgemeinderat und der Vermögensverwaltungsrat das reibungslose Funktionieren der Pfarrgemeinde. Während der PGR die pastorale und gemeinschaftliche Entwicklung fördert, stellt der VVR sicher, dass die finanziellen und verwaltungstechnischen Aspekte der Gemeindearbeit effektiv und transparent gehandhabt werden. Beide Gremien sind unerlässlich für eine lebendige und gut organisierte Pfarrgemeinde, in der sowohl spirituelle als auch materielle Belange im Einklang sind.

Zuletzt geändert am 10.10.2024
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